„Immer wieder“-Fragen zur Registrierkasse

Das Datenerfassungsprotokoll ist zumindest quartalsweise zu sichern und sieben Jahre aufzubewahren (z. B. USB-Stick).

Der Jahresbeleg ist zum 31. 12. zu erstellen, auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr.

Ausfall der Registrierkasse: bis 48 Stunden mit anderer Kasse, Weiterbetrieb ohne Signatur mit Sammelbeleg, sobald Signatur wieder funktioniert. Ein Ausfall über mehr als 48 Stunden ist über Finanzonline – innerhalb einer Woche – zu melden.

1. Dezember 2017
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