Das Datenerfassungsprotokoll ist zumindest quartalsweise zu sichern und sieben Jahre aufzubewahren (z. B. USB-Stick).
Der Jahresbeleg ist zum 31. 12. zu erstellen, auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr.
Ausfall der Registrierkasse: bis 48 Stunden mit anderer Kasse, Weiterbetrieb ohne Signatur mit Sammelbeleg, sobald Signatur wieder funktioniert. Ein Ausfall über mehr als 48 Stunden ist über Finanzonline – innerhalb einer Woche – zu melden.