ACHTUNG für alle Kapital­gesellschaften!

Die Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz-Meldung, welche voriges Jahr erstmals durchgeführt werden musste, ist jährlich von den wirtschaftlichen Eigentümern zu überprüfen. Da zwischen den Überprüfungen nicht mehr als ein Jahr vergehen darf, steht diese Überprüfung nun ganz aktuell wieder an.
Eine genaue Dokumentation der Überprüfung ist notwendig! Wir unterstützen Sie gerne!

1. Oktober 2019
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