Die bisherigen Aufteilungsmöglichkeiten des Familienbonus Plus zwischen (Ehe-)Partnern erfolgen entweder zu 100 % auf Vater oder Mutter oder jeweils zur Hälfte.
Voraussetzung ist der gemeinsame Wohnsitz.
Künftig geht dies nur noch, wenn das Kind das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ein anderes Kind, welches das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im gleichen Haushalt lebt.
Trifft dies nicht zu, gibt es den Familienbonus Plus nur für einen der (Ehe-)Partner.