Immer wieder ein Thema: Es kommt zu einer Prüfung der Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten). Bei der Prüfung kommt es zu Nachforderungen all dieser Abgaben.
Der konkrete Fall: Der Dienstnehmer vereinbart mit dem Dienstgeber, dass er das Firmenauto privat nicht nutzen darf, daher auch keine Privatfahrten tätigt und keinen Sachbezug angesetzt bekommt (und keine Sozialversicherung und Lohnsteuer für die Nutzung des Firmenautos bezahlt). Er führt ein vollständiges Fahrtenbuch. Bei der Prüfung weist der Prüfer nach, dass der Dienstnehmer das Fahrtenbuch manipuliert hat.
Es kommt zu erheblichen Nachzahlungen.
Kann sich der Dienstgeber die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer vom Dienstnehmer holen? Nach § 60 ASVG ist ein Regress für die Sozialversicherungsbeiträge nur für zwei Monate möglich. Allerdings kann ein Schadenersatzanspruch des Dienstgebers bestehen. In obigem Fall hat dies der Oberste Gerichtshof bejaht. Bei der Lohnsteuer besteht ein Regressanspruch für fünf Jahre. Der Dienstnehmer kann auch nicht auf gutgläubigen Verbrauch seines Nettolohns pochen!