Ausfallbonus

Dieser ist für jene Unternehmen interessant, welche nicht in der Branchenliste des ersten Umsatzersatzes geführt wurden oder nicht vom Betretungsverbot betroffen waren. Sie haben keinen Umsatzersatz für November und Dezember bekommen.

Mit dem Ausfallbonus kann jedes Unternehmen, das mindestens 40 % Umsatz­ausfall in den einzelnen Kalendermonaten November 2020 bis Juni 2021 erleidet, 15 % des Umsatzausfalls als Bonus und optional weitere 15 % als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragen.

Unternehmen, die bereits den Umsatzersatz beantragt haben, können den Ausfallbonus nur dann bekommen, wenn sie ihren Antrag auf Umsatzersatz zurückziehen und den Umsatzersatz auch zurückzahlen.

Der Antrag kann bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgen­den Kalendermonats eingereicht werden. Der Ausfallbonus für Jänner 2021 ist also bis 15. 4. 2021 zu beantragen. Ausnahmsweise kann aber der Antrag für November und Dezember 2020 ebenfalls bis 15. 4. 2021 gestellt werden!

TIPP: Den 15. April 2021 für den Ausfallbonus November 2020 bis Jänner 2021 nicht versäumen!

Die Mindesthöhe des Ausfallbonus pro Kalendermonat beträgt 100 Euro. Bonus und Vorschuss sind mit je 30.000 Euro pro Kalendermonat gedeckelt. Der gesamte Ausfallbonus kann somit höchstens 60.000 Euro pro Kalendermonat betragen. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst, aber auch durch den Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Wir werden bei jenen Klienten, bei denen wir laufend die Buchhaltung erledigen, die Möglichkeiten des Ausfallbonus mit der monatlichen Buchhaltung kontrollieren und berechnen.

Klienten, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen selbst erledigen, bitten wir, entweder den Ausfallbonus selbst zu beantragen oder uns Unterlagen und Auftrag für die Ermittlung des Ausfallbonus schicken. Wenn Sie Beratung, Berechnung oder Hilfestellung wünschen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.

1. April 2021
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt