Die wichtigste Frage im Steuerrecht: Wann ist etwas steuerlich abschreib- oder absetzbar? Der Grundsatz ist, dass alles, was beruflich oder betrieblich veranlasst ist, steuerlich auch abgesetzt oder abgeschrieben werden kann.
Um Unklarheiten zu beseitigen und klarzustellen, dass der private Lebensbereich bei der Einkommensteuer sozusagen „aussen vor“ ist, hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Regelwerk im Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzes geschaffen. Und hier ist festgehalten, was alles nicht absetzbar ist:
Weiters ist im „Zwanziger“ geregelt, dass keine Ausgaben abgesetzt werden dürfen, wenn diese mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Im System der Einkommensteuer gibt es auch noch die Besonderheit, dass bei Fixsteuersätzen (Kapitalertragsteuer von 25 % oder 27,5 %, Immobilienertragssteuer von 4,2 % oder 18 %) keine Ausgaben abgezogen werden dürfen!