Begleitende Maßnahmen

Viele, viele Maßnahmen, im Gesetz, in der Verordnung, im Erlass …

Grundprinzipien:

  • Hemmung
    Ab 16. 3. bis Ende COVID-19 wird vieles „gehemmt“; das heißt, es werden Fristen nach hinten geschoben.
  • Anspruch auf weniger Geld
    Kann die Leistung nicht oder auch nur teilweise nicht erbracht werden, so liegt meist ein Anspruch auf Verringerung der Gegenleistung (Zahlung) vor.
    Verhandeln Sie, dokumentieren Sie!
  • Vertragsauflösung
    Nur in Ausnahmefällen, wenn die Leistung keinen Sinn ergibt (z. B. eine Bestellung von Osterware, wenn das Geschäft behördlich geschlossen ist).
  • Grundsätzlich bleiben alle rechtlichen Regelungen aufrecht, Verträge bestehen weiter, Dienstnehmer sind zur Leistung verpflichtet usw …
15. April 2020
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