Viele, viele Maßnahmen, im Gesetz, in der Verordnung, im Erlass …
Grundprinzipien:
- Hemmung
Ab 16. 3. bis Ende COVID-19 wird vieles „gehemmt“; das heißt, es werden Fristen nach hinten geschoben.
- Anspruch auf weniger Geld
Kann die Leistung nicht oder auch nur teilweise nicht erbracht werden, so liegt meist ein Anspruch auf Verringerung der Gegenleistung (Zahlung) vor.
Verhandeln Sie, dokumentieren Sie!
- Vertragsauflösung
Nur in Ausnahmefällen, wenn die Leistung keinen Sinn ergibt (z. B. eine Bestellung von Osterware, wenn das Geschäft behördlich geschlossen ist).
- Grundsätzlich bleiben alle rechtlichen Regelungen aufrecht, Verträge bestehen weiter, Dienstnehmer sind zur Leistung verpflichtet usw …