Die degressive Abschreibung lässt maximal 30 % des Buchwerts als Abschreibung zu. Dies soll für Elektrizitätsunternehmen befristet für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 auf 10 % gesenkt werden. Erfasst sind alle seit der Einführung der degressiven Abschreibung bis zum 31. Dezember 2025 getätigten Anschaffungen und Herstellungen. Anschaffungen oder Herstellungen im Jahr 2026 sind nicht betroffen.
Vermutlich sind auch Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und möglicherweise Stromspeicher zugehörig – was wohl die Richtlinien klären werden.