Eine EU-Richtlinie sieht nun vor, dass zwischen Unternehmern verpflichtend (!)
eine strukturierte elektronische Rechnung zu verwenden ist. Der Übergangszeitraum läuft bis zum 30. 6. 2030. Deutschland ist vorgeprescht, und dort gilt das bereits ab 1. 1. 2025. Österreich überlegt jedoch bereits, kurzfristig nachzuziehen. Jedenfalls ist eine Fakturierung in elektronischer Form nunmehr (aufgrund der EU-Richtlinie) offiziell zulässig.
Im Sinne von „Verwaltungsvereinfachung“ wird die Zukunft so aussehen: