Die elektronische Rechnung

Eine EU-Richtlinie sieht nun vor, dass zwischen Unternehmern verpflichtend (!)
eine strukturierte elektronische Rechnung zu verwenden ist. Der Übergangszeitraum läuft bis zum 30. 6. 2030. Deutschland ist vorgeprescht, und dort gilt das bereits ab 1. 1. 2025. Österreich überlegt jedoch bereits, kurzfristig nachzuziehen. Jedenfalls ist eine Fakturierung in elektronischer Form nunmehr (aufgrund der EU-Richtlinie) offiziell zulässig.

Im Sinne von „Verwaltungsvereinfachung“ wird die Zukunft so aussehen:

  • Rechnungen an Private: auf Papier, nur mit Zustimmung des Konsumenten elektronisch
  • Rechnungen an Unternehmer: innerstaatlich derzeit sowohl auf Papier als auch elektronisch möglich, in den nächsten Jahren voraussichtlich nur mehr elektronisch
  • Rechnungen an Unternehmer: im Binnenmarkt nur noch elektronisch, jedenfalls ab 1. 7. 2030; wenn allerdings innerstaatlich bereits vorher die EU– Richtlinie umgesetzt wird (z. B. in Deutschland), dann schon früher
1. Februar 2025
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