Dienstnehmer-Förderungen

Eine Reihe von Förderungen unterstützen Änderungen in der Berufslaufbahn, frühere und gleitende Pensionsantritte oder die Neueinstellung und Schulung von Dienstnehmern.

Der Ausbildungswunsch eines Mitarbeiters kann leichter umsetzbar sein, wenn Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz vereinbart wird. Der Mitarbeiter hat nur geringen Nettolohnverlust und mehr Zeit für seine Ausbildung verfügbar. Der Dienstgeber kann den Mitarbeiter halten und die Kosten je Stunde ebenfalls konstant halten.

Ähnlich ist die Situation bei der Altersteilzeit. Mitarbeiter wollen häufig in den letzten Jahren vor Pensionsantritt die Arbeitszeit reduzieren oder etwas früher in Pension gehen. Die Altersteilzeit ist ein geeignetes Mittel, um die Nettolohnverluste für den Mitarbeiter in Grenzen zu halten, nur geringe Zusatzkosten beim Dienstgeber auszulösen und die Arbeitszeit zu verkürzen (entweder geblockt mit früherem Pensionsantritt oder geringere Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt).

Das AMS und ausgelagerte Organisationen (Vereine) bieten immer wieder an, Mitarbeiter, die beim AMS gemeldet sind, bei einer Einstellung über einen Zeitraum von einigen Monaten zu fördern.

1. August 2016
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