Dienstort – Mobile Office – Homeoffice

Der Dienstort ist im Dienstvertrag zu regeln, denn daran knüpfen viele verschiedene Rechtsfolgen an (Dienstreise, steuerliche Regelungen wie z. B. die Pendlerpauschale, …).

Beim sogenannten Mobile Office einigen sich Dienstgeber und Dienstnehmer auf eine Arbeitsleistung am Dienstort oder außerhalb desselben.

Das Homeoffice ist eine Vereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber zur Arbeitsleistung in der Wohnung des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin. Was genau regelt nun das Homeoffice-Paket?

  • Die Definition Homeoffice bezieht sich auf die Wohnung des Dienstnehmers (kann auch ein Zweitwohnsitz sein).
  • Es besteht kein Rechtsanspruch des Dienstnehmers; einvernehmliche Regelung!
  • Sinnvoll ist es, die Zusage für Homeoffice mit einer Kündigungsmöglichkeit zu versehen (z. B. ein Monat).
  • Wenn Homeoffice vereinbart wird, dann muss der Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin digitale Arbeitsmittel bereitstellen.
  • Das Arbeitsinspektorat hat keinen Zutritt zur Wohnung.
  • Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz gilt auch für Homeoffice.
  • Unfallversicherungsschutz wird Dauerrecht.

Davon zu unterscheiden sind die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen. Hier gibt es ebenfalls ein Homeoffice-Paket. Die bisherigen Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers sind sehr restriktiv (überwiegende Nutzung usw.). Die neuen Bestimmungen enthalten zwei Kernbereiche:

  • Allgemeinkosten für Homeoffice
  • Einrichtung

Für die allgemeinen Kosten können pro ganzem Homeoffice-Tag 3,00 Euro steuerfrei gezahlt werden, und das maximal 100 Tage im Jahr. Somit kann der Dienstgeber bis zu 300 Euro pro Jahr für das Homeoffice vergüten.

Weiters kann für die Einrichtung bis zu 300 Euro pro Jahr bezahlt (abgesetzt) werden. Es muss sich aber um ergonomische Büroausstattung handeln.

Klargestellt wurde weiters, dass der Dienstgeber ohne Steuer oder Sozialversicherungsbeiträge digitale Arbeitsmittel zur Verfügung stellen kann (kein Sachbezug).

1. Juni 2021
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