Einschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages

Die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags wird auf Sachinvestitionen eingeschränkt werden. Eine Investition in Wertpapiere bringt ab 2027 nichts mehr für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2029 beginnen, sollen aber auch wieder Investitionen in Wertpapiere möglich sein.

Tipp: Es kann daher sinnvoll sein, im Jahr 2026 noch zu versuchen, höhere steuerliche Gewinne zu erzielen.

1. August 2026
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