Elektroautos

Die erste Steuerbegünstigung bei Elektroautos fällt. Es kommt eine motorbezogene Versicherungssteuer ab 1. 4. 2025.

Steuerfrei bleiben E-Mopeds (bis 4 kW Leistung). Grundlage für die Steuerbemessung ist eine Mischung aus Motorleistung und Eigengewicht. Bei einem Elektroauto mit 100 kW Leistung und 2 Tonnen Eigengewicht ergeben sich 495 Euro Versicherungssteuer pro Jahr, doch die Berechnung ist relativ kompliziert.

Die Steuer gilt für alle, auch für bereits zugelassene Elektroautos.

Für Plug-in-Hybrids wird (im Sinne von Gerechtigkeit) die motorbezogene Versicherungssteuer erhöht.

1. April 2025
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