Elektrofahrzeuge 2016

Ab 1.1.2016 kein Sachbezug bei Elektrofahrzeugen (0 g CO² -Emission), Vorsteuerabzug gibt es auch! Und keine NOVA ! Das alles aber in folgenden Grenzen:

Bis zur Luxustangente (die ein Bruttowert ist) steht der Vorsteuerabzug zu. Übersteigt der Bruttokaufpreis die Luxustangente von 40.000 Euro, so bleibt der Vorsteuerabzug auf 6.666,66 Euro beschränkt. Wenn der Anschaffungswert über der doppelten Luxustangente liegt, gilt das KFZ nicht mehr als „unternehmerisch“ genutzt, und es steht kein Vorsteuerabzug zu.

1. Dezember 2015
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