Ende des Bankgeheimnisses

Im Zuge der Steuerreform wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters beschlossen.

Mit dem zentralen Kontenregister werden den Abgabenbehörden verfahrensrechtlich einfach Informationen zur Existenz von Konten und Wertpapierdepots zugänglich. Die Kontendaten und Wertpapierdepots sind bis spätestens Ende September 2016 für die Stände zum 1. 3. 2015 und Veränderungen bis 31. 7. 2016 durch die Banken zu melden. Die Banken sind verpflichtet, bestimmte Kapitalflüsse natürlicher Personen (ab 50.000 Euro) ab dem Zeitraum 1. 3. 2015 zu melden. Die Meldungen für 2015 sind ab Oktober 2016 durchzuführen, die Meldungen für 2016 ab Jänner 2017, danach haben die Meldungen monatlich zu erfolgen.

Die konkrete Gestaltung von Abfragen und die künftige Verwaltungspraxis bei Prüfungen bleibt abzuwarten. Es liegt jedenfalls eine wesentliche Systemänderung vor. Bei künftigen Überprüfungen ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörde eine Abfrage des Kontenregisters verlangt, im Weigerungsfalle selbst vornimmt. Vermutlich wird zu jedem Konto eine Erklärung oder Offenlegung abzugeben sein …

1. August 2016
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