Energieabgabenvergütung

Und täglich grüßt das Murmeltier: Die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe ist wieder auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs. Von 2002 bis 2010 war die Energieabgabenvergütung nicht nur für Unternehmen mit dem Schwerpunkt der „Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter“ zulässig. Ab 2011 wurde dies wieder eingeschränkt. Dagegen läuft ein Verfahren, und der Generalanwalt hat sich einigen Argumenten der Kläger angeschlossen.

Es scheint daher möglich, dass eine Energieabgabenvergütung auch bei Dienstleistungsbetrieben ab 2011 wieder möglich ist. Positiv betroffen sind Dienstleister, die erheblichen Energieeinsatz für ihre Leistungen benötigen (z. B. Hallenbäder, Thermen, Hotels, …).

Im Zuge des Jahrsabschlusses und der Steuererkärungen 2015 sollte jedenfalls ein Antrag auf Vergütung von Energieabgaben ab 2011 erstellt und eingereicht werden.

1. August 2016
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