Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe

Die Vergütung zur Energieabgabe steht ab 2011 „allen“ Unternehmen zu. Die Finanzbehörden haben – wie man hört – jedoch Anweisung, die Anträge auf Vergütung nicht zu bearbeiten und liegenzulassen. Rechnen Sie also nicht mit einer raschen Erstattung.

1. Oktober 2016
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