Energiekostenzuschuss in Kurzform:

  • Anmeldung musste bei AWS erfolgen.
  • Richtlinie ist herausgegeben.
  • Für Unternehmen, bei denen Energie- und Strombeschaffungskosten minde­stens 3,0 % des Produktionswertes betragen (bei Umsätzen von mehr als 700.000 Euro, darunter ist der Produktionswert nicht relevant, nur eine Erhöhung der Strom- bzw. Treibstoffpreise um 6.666 Euro).
  • auf Grundlage des Jahresabschlusses des Kalenderjahres 2021; alternativ bei Einnahmen/Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Das heißt, wenn die „alten“ Energiekosten unter drei Prozent des Umsatzes liegen, scheidet man aus. Aber für die Basisstufe (Stufe 1) werden auch Treibstoffbeschaffungskosten zu den Energiebeschaffungskosten hinzugerechnet, und es können für die Antragstellung in der Basisstufe für die Ermittlung der Kenngrößen alternativ die entsprechenden Werte vom 1. Jänner bis 30. September 2022 verwendet werden.

Der förderungsfähige Zeitraum beginnt mit 1. Februar 2022 und endet mit dem 30. September 2022. Ab den Berechnungsstufen (Stufe 2 bis 4) kann die Förderung auch für eine beliebige Anzahl von Monaten innerhalb dieses Zeitraums beantragt werden, wobei diese Monate zeitlich nicht miteinander zusammenhängen müssen.

 

Wie hoch ist die Förderung in der Basis-Stufe?

  • Die Förderung in der Basisstufe 1 beträgt 30 % der Mehrkosten für den Arbeitspreis für Energie, bezogen auf die Kilowattstunde, maximal für
    1 Million Kilowattstunden.

  • Treibstoff wird mit 30 % des über 60 Cent liegenden Preises gefördert.
  • Die Förderung muss mindestens 2.000 Euro erreichen, die Obergrenze beträgt 400.000 Euro.

 

Wie hoch ist die Förderung in den Stufen 2-4?

  • Die Stufe 2 erfasst nur noch Strom und Erdgas.

  • Die Förderung beträgt 30 % des Arbeitspreises für die Zeit von 1. 2. 2022 bis 30. 9. 2022, bezogen auf den doppelten (!) Arbeitspreis des Vergleichszeitraums (2021), allerdings gedeckelt mit 70 % der Menge dieses Zeitraums.

  • Die maximale Förderung beträgt 2.000.000 Euro.

  • Die Stufe 3 ist für Unternehmen geschaffen,
    die zwischen 2.000.000 und 25.000.000 Euro Förderungen beantragen. Die Förderung beträgt 50 % des Arbeitspreises 1. 2. 2022 bis 30. 9. 2022, bezogen auf den doppelten Arbeitspreis des Vergleichszeitraums. Weiters muss im jeweiligen Fördermonat ein sogenannter Betriebsverlust entstanden sein. Energieaudit etc. …

  • Stufe 4 sieht Förderungen bis zu 50.000.000 Euro vor – für Großbetriebe, mit noch mehr Auflagen etc.

Die Frist, innerhalb der die individuellen, von der AWS vorgegebenen Antragszeiträume liegen, läuft von 29. November 2022 bis 15. Februar 2023, kann im Einzelfall jedoch kürzer sein. Pro Förderungswerber kann im Antragszeitraum nur ein Antrag, der alle zur Förderung beantragten Energieformen umfasst, eingebracht werden. Mehrfachanträge sowie Nachbesserungen oder Abänderungen eines abgesendeten Antrages sind unzulässig.

Für Ihre persönlichen Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung. Halten Sie Kontakt mit uns: Wir freuen uns über persönliche Besprechungen und Beratungen. Zoom, Teams & Skype sind gute Alternativen. E-Mails, Homepage mit Tipps und Rechnern, Telefon (Fax gibt es auch noch) und die gute alte Post … Wir sind für Sie auf vielen Wegen erreichbar.

Immer mehr auch digital. Wir führen „BOXit“ ein, eine Datenaustauschplattform. Belegerkennung. Digitale Buchhaltung. Und vieles mehr.

Und wir wünschen Ihnen ein schönes Stück Weihnachtsfreude
wie auch viel berechtigte Zuversicht fürs neue Jahr!

1. Dezember 2022
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