Entfall des Arbeitsplatz- und Telearbeitspauschales

Das große und kleine Arbeitsplatzpauschale sowie das Telearbeitspauschale werden ab dem Kalenderjahr 2027 entfallen. Dabei soll die Geltendmachung von Aufwendungen und Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar bis 300 Euro pro Kalenderjahr weiterhin möglich sein.

1. August 2026
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