Bei einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA, jetzt GPLB) wurde festgestellt, dass die mit 15 Wochenstunden angestellte Ehegattin des Chefs sein Firmenauto für Privatfahrten zum Supermarkt mit rd. 50 km Fahrleistung im Monat nutzte. Na, da wird ja gleich mal der halbe Sachbezug vorgeschrieben (mit allem Pipapo). Kostet halt so 380 Euro Steuern und Abgaben pro Monat. (Da wäre der Limousinenservice mit Chauffeur günstiger gewesen!) Dagegen hat sich der Unternehmer gewehrt, und der Verwaltungsgerichtshof hat erkannt: Die Nutzung erfolgte nicht aufgrund des Dienstverhältnisses, sondern weil die beiden verheiratet sind. Einmal Sachbezug beim Chef passt, aber nicht noch ein halber für die Ehefrau! Eine fremde Mitarbeiterin darf das Auto nicht für Familieneinkäufe nutzen.