Erinnerung: Fristen!

Am 15. Februar laufen viele Fristen ab, unter anderem (erstmalig) die Frist für die Übersendung des Registrierkassen-Jahresbelegs. Dieser Beleg ist unabhängig davon, ob Sie Einnahmen/Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer sind, ob Sie mit dem Kalenderjahr bilanzieren oder ein Wirtschaftsjahr haben, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Betreuer.

1. Februar 2018
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