Für die bis 30. 6. 2021 (verlängert vom 31. 3. auf den 30. 6. 2021!!) aufgelaufenen oder gestundeten Abgabenschulden gibt es nun ein COVID-19-Ratenzahlungsmodell. Diese gestundeten Abgaben können nun in zwei Phasen in Raten über die Dauer von maximal 36 Monaten bezahlt werden.
Registrierkasse
und COVID-19
Bei vorübergehenden Betriebsschließungen aufgrund von COVID-19 sind die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen.