Erweiterung Steuerstundungen

Für die bis 30. 6. 2021 (verlängert vom 31. 3. auf den 30. 6. 2021!!) aufgelaufenen oder gestundeten Abgabenschulden gibt es nun ein COVID-19-Ratenzahlungsmodell. Diese gestundeten Abgaben können nun in zwei Phasen in Raten über die Dauer von maximal 36 Monaten bezahlt werden.

Registrierkasse
und COVID-19

Bei vorübergehenden Betriebsschließungen aufgrund von COVID-19 sind die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen.

1. April 2021
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