Gewinnausschüttung und Meldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Auf dem Formular „KESt-Anmeldung“ ist eine Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer zu melden. Der Satz der Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016 beträgt 27,5 %.