Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ab 1. 1. 2021 bis zu 300 Euro pro Jahr (100 Tage bis zu 3 Euro) zur Abgeltung von Kosten aus der Tätigkeit in der Wohnung steuerfrei ausbezahlen.
- Werden nicht die vollen 300 Euro ausbezahlt, kann der Dienstnehmer in seiner Erklärung die Differenz als Werbungskosten anführen.
- Zusätzlich kann der Dienstnehmer Ausgaben für die ergonomische Einrichtung (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung etc.) bis zu 300 Euro pro Jahr (ohne Anrechnung auf das Werbungskosten-Pauschale) ansetzen.
Hier gilt:
- für 2020 bis zu 150 Euro
- für 2021 mit 300 Euro abzüglich der in 2020 angesetzten Beträge
- ab 2022 dann 300 Euro pro Jahr (begrenzt vorerst bis 2023)
Voraussetzung für die Geltendmachung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage im Jahr ausschließlich im Home-Office gearbeitet hat! Die Home-Office-Tage sind auf dem Lohnkonto mitzuführen.
- Arbeitsmittel, die der Dienstgeber an den Dienstnehmer für seine Tätigkeit im Home-Office zur Verfügung stellt, sind steuerfrei (zum Beispiel Toner, Kopierpapier …).