Kündigungsfristen von Dienstnehmern ab 1.10. 2021

Angekündigt, beschlossen, verschoben, adaptiert, wieder beschlossen, verschoben … Aber jetzt werden die neuen Kündigungsbestimmungen für Arbeiter rechtswirksam.

Ab 1.10. 2021 werden die Kündigungsbestimmungen von Arbeitern denen von Angestellten angepasst. Ausnahmen gibt es in den einzelnen Kollektivverträgen.

Tipp 1: Klären Sie unbedingt, welche Kündigungsregelungen ab 1.10. 2021 auf Ihren Betrieb und Ihre Dienstnehmer anzuwenden sind.

Tipp 2: Wenn die Kündigungsmöglichkeiten denen des Angestelltengesetzes entsprechen, vereinbaren Sie vorsorglich schriftlich, dass eine Kündigung zum 15. und Monatsletzten möglich ist! Neuer Dienstzettel!

Ergänzend: Es ist schon eine Diskussion im Gange, wie dies bei freien Dienstnehmern aussieht. Meinungsstand ist, dass jedenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat anzuwenden sein wird.

Tipp: Vereinbaren Sie bei freien Dienstverträgen ebenfalls Termine und Fristen.

1. Oktober 2021
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