Angekündigt, beschlossen, verschoben, adaptiert, wieder beschlossen, verschoben … Aber jetzt werden die neuen Kündigungsbestimmungen für Arbeiter rechtswirksam.
Ab 1.10. 2021 werden die Kündigungsbestimmungen von Arbeitern denen von Angestellten angepasst. Ausnahmen gibt es in den einzelnen Kollektivverträgen.
Tipp 1: Klären Sie unbedingt, welche Kündigungsregelungen ab 1.10. 2021 auf Ihren Betrieb und Ihre Dienstnehmer anzuwenden sind.
Tipp 2: Wenn die Kündigungsmöglichkeiten denen des Angestelltengesetzes entsprechen, vereinbaren Sie vorsorglich schriftlich, dass eine Kündigung zum 15. und Monatsletzten möglich ist! Neuer Dienstzettel!
Ergänzend: Es ist schon eine Diskussion im Gange, wie dies bei freien Dienstnehmern aussieht. Meinungsstand ist, dass jedenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat anzuwenden sein wird.
Tipp: Vereinbaren Sie bei freien Dienstverträgen ebenfalls Termine und Fristen.