Künstler(ische) Förderungen

Auch bei den Künstlern wurde zum Thema Förderungen und Zuschüsse nachgezogen. Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler gibt es nun aufgrund des neuerlichen Lockdowns eine Sonderzahlung von 1.300 €, unabhängig von bisherigen Unterstützungsinstrumenten.

Daneben kann weiterhin der Härtefallfonds bei der Wirtschaftskammer beantragt werden. Auch etwaige Überbrückungsfinanzierungen von der Sozialversicherung (SVS) sind nicht schädlich.

Beantragt werden kann diese Sonderzahlung online über die SVS-Seite.

Weiters kann die Beihilfe des Künstler-Sozialversicherungsfonds noch bis Ende März 2021 beantragt werden. Diese Beihilfe ist vor allem für jene Künstler ratsam, die weder für die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch für den Härtefallfonds und den Umsatzersatz in Frage kommen.

15. Dezember 2020
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