Kilometergeld und Reisekosten

  • Kilometergeld 0,50 Euro je Kilometer; max. 30.000 km pro Jahr für motorbetriebene KFZ, für Fahrrad 3.000 km pro Jahr
  • „Diäten“ oder Taggelder: 30,00 Euro pro Tag; 2,50 Euro je angefangener Stunde ab 3 Stunden, maximal 12 Stunden
  • Nächtigungsgeld: Belege (Hotelrechnungen) ohne Obergrenze, ohne Nachweis 17,00 Euro pro Nacht
  • Zusätzlich zum Kilometergeld können Parkkosten und Mautbeträge abgesetzt oder vergütet werden.
  • Und ebenfalls neu: Für Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmittel können die fiktiven Kosten vergütet und abgesetzt werden, wenn der Dienstnehmer eine private Dauerkarte besitzt, Obergrenze ist der Betrag von 2.450,00 Euro je Dienstnehmer.
1. Februar 2025
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