Die sogenannte Kleinbetragsrechnung – bisher mit € 150,00 (inkl.USt) begrenzt – wird heuer auf € 400,00 erhöht werden. Die für den Vorsteuerabzug vom Empfänger zu prüfenden Rechnungsmerkmale sind für diese Rechnungen folgende:
- Name und Anschrift des leistenden/liefernden Unternehmers
- Menge, Bezeichnung der Lieferung/Art und Umfang der Leistung
- Tag der Lieferung oder Leistung
(ggf. Zeitraum der Leistung)
- Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung/Leistung in einer Summe
- Steuersatz (!)
- Rechnungsdatum