Für 2017 und 2018 steht Klein- und Mittelbetrieben eine Investitionszuwachsprämie zur Verfügung. Dieses Mal wird diese Prämie über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (kurz AWS) oder die Österreichische Hotel & Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt. Die Prämie wird
Der Investitionszuwachs errechnet sich aus dem Betrag, der dem Durchschnitt der jeweils aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Wirtschaftsgüter der vorangegangenen drei Jahre entspricht.
Was ist begünstigt bzw. zählt mit? Wie immer: keine Grundstücke, keine PKW, keine gebrauchten Wirtschaftsgüter …
„First come first serve“ oder „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Es gibt keinen Rechtsanspruch, wenn die Töpfe leer sind, gibt’s nichts mehr.