Kryptos

Bei den Kryptowährungen tut sich was! Was ist für das Steuerrecht eine Kryptowährung?

Der Gesetzgeber verwendet das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und regelt in Paragraph 27 b Absatz 4 EStG, was eine Kryptowährung ist, nämlich

  • die digitale Darstellung eines Werts,
  • welcher von keiner Nationalbank oder öffentliche Stelle emittiert wurde oder garantiert wird,
  • nicht an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist,
  • nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt,
  • aber von Personen als Tauschmittel akzeptiert wird
  • und auf elektronischem Weg übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Die Besteuerung wird in die bestehende Systematik der Einkünfte von Kapitalvermögen eingebunden. Das heißt, es kommt in der Regel der fixe Steuersatz von 27,5 % (vulgo KeSt) zur Anwendung.

Fristen: Alles, was ab 1. 3. 2021 (ACHTUNG Rückwirkung!) angeschafft wurde, fällt in die neue Regelung.

Hinweis: Der fixe 27,5 %-Steuersatz gilt ab 1. 3. 2022 auch für unverbriefte Derivate (freiwillig durch Finanzdienstleister).

Warnung: Die Sache ist wesentlich komplizierter als dieser kurze Überblick (steuereinfach, steuerkompliziert, Staking, Bounties, Airdrops, Hardfork …)! Da gibt´s vieles – wir beraten Sie gerne.

1. Februar 2022
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