Liquiditätsplanung in Zeiten von Corona

Vieles, was lange nicht möglich war, einfache und zinsfreie Stundungen bei Finanzamt und Gesundheitskasse (früher Krankenkasse), ist jetzt ganz einfach. Viele Fristen sind gestreckt. Das Finanzamt veranlagt derzeit nur Guthaben! Kommt es durch den Jahresbescheid zu Nachzahlungen, bleibt die Veranlagung liegen. Ebenso werden keine Ersuchen um Ergänzung (umgangssprachlich „Vorhalt“) ausgesendet. Das heißt, Erklärungen, zu denen es Nachfragen gibt, bleiben ebenso liegen.

So verlockend vieles ist – Sie sind als Unternehmer gefordert, den Überblick zu bewahren. Eine Liquiditätsplanung ist daher ganz wichtig. Höhepunkte beim Liquiditätsbedarf werden die Weihnachtsgelder sowie die Termine sein, an denen Finanzamts- und Gesundheitskassen-Stundungen auslaufen.

1. August 2020
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