Neu: Ab 1.1.2017 gibt es ein Wiedereingliederungsgeld.

Erkrankt ein Mitarbeiter über eine längere Zeit, gibt es die Möglichkeit, nach seiner Rückkehr für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten eine Teilzeit zu vereinbaren.

Während dieser Teilzeit wird ein Teil des Verdienstentgangs von der Krankenkasse bezahlt. Das Dienstverhältnis während dieser Teilzeit muss wenigstens die Hälfte, höchstens drei Viertel der Normalarbeitszeit betragen, mindestens aber 12 Stunden.

Dieses Wiedereingliederungsgeld ist der Altersteilzeit nachgebildet. Der Dienstnehmer erhält das Teilzeitentgelt vom Dienstegber und zusätzlich aliquot das erhöhte Krankengeld von der Krankenkasse.

1. Februar 2017
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