Seit einigen Monaten besteht die Rechtsform FlexCo. Wissenschaft und Literatur haben die Fachmedien mit Kommentaren, Rechtsmeinungen, Beiträgen etc. geflutet. Demgegenüber ist die Anzahl der tatsächlich gegründeten FlexCo ’s eher bescheiden:
Am 18. 5. 2024 wurden in Österreich z.B. rd. 60 neue GmbH’s, 2 Genossenschaften und 5 FlexCo im Firmenbuch eingetragen.
Dies ist insofern überraschend, da – vereinfachend – die FlexCo ja eine GmbH mit der zusätzlichen Möglichkeit der Unternehmenswertanteile ist. Rationalerweise wäre sinnvoll, eine FlexCo zu gründen, man muss ja die Möglichkeit der Unternehmenswertanteile nicht nutzen.
Der Nachteil der FlexCo liegt aber offensichtlich darin, dass man einen wesentlich um-fangreicheren Gesellschaftsvertrag benötigt. Das löst zusätzliche Kosten aus. Ein zweiter Nachteil liegt sicherlich darin, dass das Instrument Unternehmenswertanteil unbekannt und die künftige Judikatur überhaupt nicht einzuschätzen ist. Eine Portion Skepsis ist daher angebracht, und man sieht diese auch bei den Firmenbuchanmeldungen. Es könnte ja durchaus sein, dass – wie seinerzeit bei den Privatstiftungen – die Steuervorteile rasch weg sind, die Steuernachteile aber bleiben (Mausefalle) und die Judikatur weitere Nachteile auslöst.