Optimierung des Kinderbetreuungsgeldes

Für Geburten nach dem 28. 2. 2017 gibt es neue Bestimmungen zum Kinderbetreuungsgeld. Dazu gibt es schöne Online-Rechner, zu finden unter www.bmfj.gv.at, konkret http://www.bmfj.gv.at/ministerin/Aktuelles/Themen/Neuer-KBG-Rechner.html .

Wenn Sie Sudoku mögen, werden Sie mit den fünf Rechnern ihre Freude haben.

 

1. Kinderbetreuungsgeld

Der erste Rechner („Startfeld“) betrifft das sogenannte Kinderbetreuungsgeld-Konto „KBG-Konto“.

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld kann zwischen 1 Jahr und 2 1/3 Jahren von einem Elternteil alleine oder zwischen 1 1/3 Jahren und knapp drei Jahren bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen „gewählt werden“. 
Es liegt – nach Wahl – zwischen 14,53 und 33,88 Euro täglich. Je länger, desto geringer …

Bei der Inanspruchnahme durch beide Eltern werden verpflichtend 20 % an den einen, 80 % an den anderen überwiesen.



2. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Weiter geht´s zur Option Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Sie bleiben relativ kurz beim Kind (max. 1 Jahr, bei Bezug des Vaters 1 Jahr und 2 Monate), gehen danach wieder arbeiten und verfügen über ein höheres Einkommen. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 % des Wochengeldes.

Es wird jedoch zusätzlich eine Günstigkeitsberechnung durchgeführt, bei der die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor Geburt als Basis herangezogen werden, das Bessere wird genommen. Limit sind 66,00 Euro täglich, die Untergrenze liegt bei 33,88 Euro täglich.
 

3. Familienzeitbonus

… im Volksmund Väterkarenz, wird de facto nicht in Anspruch genommen, in einzelnen Bereichen einige hundert Mal pro Jahr.

Der Vater muss sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und wird für diese Zeit z.B. vom Dienstgeber bei Entfall der Bezüge freigestellt. Dafür erhält er 22,60 Euro pro Tag. Urlaub oder Krankenstand gilt nicht.

Die Dauer beträgt 28 bis 31 Tage.

 

4. Individuelle Zuverdienstgrenze

Der Zuverdienst darf 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt (vor der ersten Geburt, max. 3 Jahre) betragen.

Untergrenze ist 16.200 € pro Jahr.

Man muss ein bisserl hin und her rechnen. 
Sie haben im Jahr vor der Geburt rd. 2.000 € netto pro Monat verdient. Umrechnung zur Kennzahl [245] oder Steuerbescheid ansehen … Sie dürfen etwa 1.350 € netto verdienen.

Tipp: Unbedingt genau rechnen!
Wir unterstützen Sie gerne.

 

5. Laufende Zuverdienstgrenze

Ähnlich wie 4., rechnet monatlich um, Verweis und Weiterleitung zur GKK …

1. August 2017
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