Pendlerrechner

Das neue Online-Tool des Fiskus zur Vereinfachung der Berechnung!!

Ab (voraussichtlich) Februar kann mit Hilfe des Pendlerrechners die Beanspruchung des Pendlerpauschales bzw. des Pendlereuros kalkuliert werden. Arbeitnehmer sollen den Ausdruck bis spätestens 30. Juni 2014 dem Arbeitgeber übermitteln, damit die laufende Lohnverrechnung diese Steuerzuckerl laufend berücksichtigen kann. Die neue Berechnung des BMF ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme.

Was passiert bis zum 1. Februar?

Mangels Verfügbarkeit des Rechners und der Berechnungsgrundlagen im Monat Januar kann die Pendlerpauschale bei laufender Berücksichtigung in der Lohnverrechnung entweder

  • • vorläufig mit den Werten von 2013 berechnet, nachträglich aber korrigiert und neu aufgerollt werden, oder

  • • es werden die Werte 2013 im Januar 2014 herausgenommen, und die Pauschale für den Januar wird nachgeholt, sobald die neuen Berechnungsgrundlagen vorliegen.

1. Februar 2014
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