Sozialversicherung:

Pflicht zur Meldung von diversen Änderungen

Es gibt die Pflicht des Dienstgebers, auch Änderungen, die ihn selbst betreffen, zu melden.
Die für die Sozialversicherung wichtigen, meldepflichtigen Änderungen betreffen:

  • Änderung der Rechtsform – Bekanntgabe mittels Firmenbuchauszug
  • Änderung der Adresse, relevant v. a. bei Änderung der Zuständigkeiten
  • Umgründung/Übernahme – Umgründungs- bzw. Übernahmevertrag ist zu übermitteln. Eine neue Steuernummer bewirkt auch die Änderung der Beitragskontonummer.
  • Änderung der Gewerbeart – Übersendung der neuen Gewerbescheine
  • Änderung bei Vollmachten – Werden neue ausgestellt, sind diese zu übermitteln.
1. Juni 2014
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