Es gibt die Pflicht des Dienstgebers, auch Änderungen, die ihn selbst betreffen, zu melden.
Die für die Sozialversicherung wichtigen, meldepflichtigen Änderungen betreffen:
- Änderung der Rechtsform – Bekanntgabe mittels Firmenbuchauszug
- Änderung der Adresse, relevant v. a. bei Änderung der Zuständigkeiten
- Umgründung/Übernahme – Umgründungs- bzw. Übernahmevertrag ist zu übermitteln. Eine neue Steuernummer bewirkt auch die Änderung der Beitragskontonummer.
- Änderung der Gewerbeart – Übersendung der neuen Gewerbescheine
- Änderung bei Vollmachten – Werden neue ausgestellt, sind diese zu übermitteln.