Pick-up – steuerlich ein PKW oder LKW?

(Vorsteuerabzug ja oder nein)?

Bei den Unternehmern sind derzeit LKW mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen wieder beliebt. Sie ermöglichen den Vorsteuerabzug, und es gibt keine Luxustangente. Die NOVA ist meist auch wieder weg. Das gefällt so der Finanz natürlich nicht besonders gut. Seit dem EU-Beitritt im Jahr 1994 (einige können sich ja noch daran erinnern) ist eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs durch Österreich nicht mehr möglich, es gilt die Mehrwertsteuer-Richtlinie.

Wann ist ein LKW ein LKW?

Spätestens in den Erkenntnissen in Folge der „Fiskal KFZ“-Auseinandersetzungen kamen die Gerichtshöfe zu dem Schluss: Ein LKW ist ein LKW, wenn die Länge der Ladefläche zumindest die Hälfte des Radstands des KFZ beträgt. Außerdem muss ein Umbau in einen PKW oder Kombi mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos sein.

Aktueller Fall: Ein Unternehmer erwirbt einen Pick-up mit einem Radstand von 3,57 m. Die Ladefläche ist rund 1,5 m lang. Er lässt sie um-bauen und auf 1,8 m verlängern, somit auf über 50 % des Radstands. So hat ihm das der Händler empfohlen. Eine Einzelgenehmigung wird beantragt und auch erteilt.

Das Bundesfinanzgericht sagt jedoch: Das KFZ bleibt ein PKW, weil nicht der Generalimporteur umgebaut und typisiert hat – und der Rückbau leicht möglich ist.

1. Juni 2026
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