Quotenregelung – für unsere Kunden nur indirekt wichtig

Steuererklärungen sind bis zum 30. 6. beim Finanzamt elektronisch einzureichen. Wer das nicht kann, darf ausnahmsweise in Papierform einreichen, muss dies aber bis 30. 4. er-ledigen.

Damit hätten die Steuerberater ein halbes Jahr frei. Es gibt daher seit mehr als einem halben Jahrhundert die sogenannte Quotenregelung. Kunden eines Steuerberaters (und damit wir Steuerberater) haben länger Zeit, und wir sollen auch das ganze Jahr arbeiten und nicht von Juli bis Dezember urlauben.

Die alte Quotenregelung hat sehr gut funktioniert, hatte allerdings keine gesetzliche Grundlage. Hinzu kam, dass es nur mehr ein Finanzamt Österreich und ein Finanzamt Großbetriebe gibt. Ein Gesetz musste somit her, ein Durchführungserlass, eine Umprogrammierung der EDV war erforderlich.

Dazu die Furcht der Behörde vor Missbrauch (Welcher Art?). Also rasche Umsetzung, kein Probebetrieb, Überspielen der Daten, 30. Juni als Frist für Ergänzungen.
Natürlich ging das teilweise schief. Wir haben rd. 100 Steuernummern händisch nacherfassen dürfen.

Kollegen berichten weiters, dass für Steuererklärungen 2020 und 2021 Zwangsstrafdrohungen einlangten, obwohl sie schon lange abgegeben waren. Jetzt wurde die Nachfrist auf Anfang September verschoben. Bitte informieren Sie uns, wenn Abberufungen von Steuererklärungen, Androhungen von Zwangsstrafen oder ähnlich ungewöhnliche Schriftstücke vom Finanzamt einlangen.

1. August 2024
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