Rechtssplitter:

Baufirma beauftragt Subunternehmer, dieser weitere Subunternehmer etc. Alles bekannt.

Die Finanz prüft. Der erste Subunternehmer ist weg oder hat nichts bezahlt oder ist in Konkurs. Die beauftragten Leistungen wurden allerdings erbracht und bezahlt, das steht außer Diskussion.

Das Finanzamt schreibt Körperschaftsteuer vor (da der Geld­empfänger nicht genannt wurde oder nicht mehr auffindbar ist) und darüber hinaus noch Kapitalertragsteuer wegen verdeckter Gewinnausschüttung!

Das sitzt!

So geht’s dann aber doch nicht, die Kapital­ertragsteuervorschreibung ist rechtswidrig.

(Bundesfinanzgericht, 13.10. 2021)

1. April 2022
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