Im GmbH-Recht (und damit ausstrahlend auf GmbH & Co KG’s) tut sich einiges im Detail. Die Gesellschaftsverträge sehen Regeln zur Abschichtung, Aufgriffsrechte und Vorkaufsrechte mit Bewertungsregeln vor. Eine Differenzierung von Bewertungen nach dem Anlass (insbesondere eine sehr niedrige Bewertung im Falle von Insolvenz des Gesellschafters) sind unzulässig!
Tipp & guter Vorsatz fürs Jahr 2022: Nach der Bilanzerstellung den Gesellschaftsvertrag überprüfen und eventuell neu fassen!