Registrierung der Registrierkasse

Ab 1.4.2017 muss die Registrierkasse beim Finanzamt registriert und mit einer Sicherheitsreinrichtung oder elektronischen Signatur versehen sein. Die fünf Schritte:

1. Erwerb einer Signaturkarte für die Registrierkasse
Es gibt drei Signaturdiensteanbieter, die in Österreich zugelassen sind. Eine Signaturkarte für ihre Regsitrierkasse muss von einem diesem Anbieter erworben werden.

2. Initialisierung der Registrierkasse und Registrierung über Finanzonline
Die Registrierkasse muss mit dieser Signaturkarte verbunden werden (meist ein Softwareprogramm). Vorsicht: Alle bisher aufgezeichneten Geschäftsfälle sollten separat abgespeichert werden.

3. Erstellung eines Startbelegs
Nach Einrichtung der Signaturkarte wird ein Startbeleg erstellt. Dieser weist einen Betrag von Null aus. Ist der Startbeleg erstellt, wird die Registrierkasse mit Signatur aktiv. Ab jetzt ist „Echtbetrieb“.

4. Registrierung
Mit dem Startbeleg können nun Sicherheitseinrichtung & Registrierkasse bei Finanzonline registriert werden. Es müssen zwei Registrierungen durchgeführt werden: erstens die Registrierkasse und zweitens die Signatureinheit.

5. Startbelegprüfung
Innerhalb einer Woche oder bis zum 31.3.2017 muss kontrolliert werden, ob die Registrierung der Sicherheitseinheit und Registrierung der Registrierkasse ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Es gibt eine „App“ des Bundesministeriums für Finanzen, den BMF Belegcheck, der den QR-Code der Belege lesen kann. 

1. Februar 2017
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