Sonstige Reporting-Maßnahmen

Wirklich mit Betrugsbekämpfung in Verbindung zu bringen sind jene – in der Öffentlichkeit de facto nicht diskutierten Änderungen – in folgenden Bereichen:
 

Krypto-Meldepflichtgesetz

Umsetzung von EU-Vorgaben bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches betreffend meldepflichtiger Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und Drittländern im Rahmen des globalen Standards im Bereich der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowerten.

Die Meldepflicht erstreckt sich auf grenzüberschreitende und rein nationale Transaktionen. Sie betrifft Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die im Inland nach der MiCA-Verordnung zugelassen wurden oder nach einer Mitteilung nach der MiCA-Verordnung im Inland zur Erbringung von Krypto-Dienstleistungen berechtigt sind. In allen anderen Fällen soll eine Meldepflicht im Inland bestehen, wenn ein Anknüpfungspunkt im Inland vorhanden ist (etwa die steuerliche Ansässigkeit des Kunden).
 

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

Die Änderungen des GMSG betreffen im Wesentlichen eine Erweiterung der bestehenden Sorgfalts- und Meldeverpflichtungen für meldende Finanzinsti­tute für vom Gemeinsamen Meldestandard bereits in der Vergangenheit erfasste Finanzkonten sowie die Einführung einer Meldepflicht aufgrund der Aufnahme neuer digitaler Finanzprodukte (zB elektronisches Geld, digitale Zentralbankwährungen und Kryptowerte).

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des GMSG sollen die jüngsten internationalen Entwicklungen beim automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und die damit verbundenen Änderungen des gemeinsamen Meldestandards umgesetzt werden.
 

1. Februar 2026
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt