Steuerfreie Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter

Etwas wirklich Neues ist die steuerfreie Gewinnbeteiligung für Dienstnehmer. Ein Dienstgeber kann allen Dienstnehmern oder Gruppen von Dienstnehmern eine steuerfreie Gewinnbeteiligung von bis zu 3000 Euro jährlich gewähren. Die Gewinnbeteiligung kann auch an andere Zahlen wie zum Beispiel den Umsatz anknüpfen, es muss jedoch ein ausreichender steuerlicher Vorjahresgewinn vorhanden sein. Die Gewinnbeteiligungen dürfen diesen nicht übersteigen. Sozialversicherung, DB, DZ und Kommunalsteuer bleiben.

Davon zu unterscheiden ist die komplett steuer- und sozialversicherungsfreie Coronaprämie, die noch bis 15. Februar 2022 ausbezahlt werden kann (bis zu 3.000 Euro je Mitarbeiter).

1. Februar 2022
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