Steuerfreie Verpflegung von Mitarbeitern

Wie ist das nun wirklich mit Getränken und Speisen am Arbeitsplatz, in der Mittagspause? Steuerfrei? Steuerpflichtig? 4,40 Euro oder 1,10 Euro? Sozialversicherung auch noch, dazu Lohnnebenkosten und Lohnsteuer?

Das Einkommensteuergesetz sagt Folgendes:

  • Unentgeltliche (oder verbilligte) Mahlzeiten am Arbeitsplatz (in der Firma) sind steuerfrei.
  • Gutscheine bis 4,40 Euro je Arbeitstag für Essenskauf am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte sind ebenfalls steuerfrei.
  • Lebensmittelgutscheine bis 1,10 Euro je Arbeitstag sind steuerfrei.
  • Getränke zum Verbrauch im Betrieb sind ebenfalls steuerfrei.

Oder anders formuliert: Alles, was am Arbeitsplatz konsumiert wird, ist grundsätzlich steuerfrei!

Alles, was außer Haus konsumiert und vom Dienstgeber bezahlt wird, ist bis zu 4,40 Euro je Arbeitstag (wenn Gaststätte) oder bis 1,10 Euro je Arbeitstag (Einkaufsgutschein beim Lebensmittelhändler) frei.

Aber Vorsicht: Alkoholfreies Bier, in der Firma konsumiert, ist frei. Mit nach Hause genommen oder im KFZ getrunken ist es steuerpflichtig.

Schnitzel, am Arbeitsplatz konsumiert, sind frei, mit nach Hause genommen sind sie pflichtig! Pizza, für alle in die Firma zugestellt, ist frei. Mit allen Mitarbeitern ins Gasthaus gehen kann pflichtig sein (allerdings im Rahmen der 4,40 Euro-Regelung).

Tipp: Konsumation am Arbeitsplatz heißt (derzeit) nicht, dass tatsächlich am Schreibtisch oder auf der Drehbank gegessen werden, sondern dass die Konsumation am Dienstort erfolgen muss!

Nachweis: Mengen zu Mitarbeiteranzahl und Gewicht sollten plausibel sein.

1. Juni 2019
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