Steuersatz für Beherbergung sinkt – ab 1. Nov. 2018 – wieder auf 10 Prozent.

Die Senkung der Umsatzsteuer für Nächtigungen von 13 % auf 10 % wurde nun beschlossen.

Vor rund 2 Jahren war der Steuersatz erhöht worden (was bei den Unternehmern zu erheblichen Kosten für die technische Umsetzung insbesondere in der EDV geführt hatte).

Nunmehr soll ab 1.11.2018 der Steuersatz wieder auf 10 % herabgesetzt werden.

Der Steuersatz von 10 % betrifft

  1. Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen sowie die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (inklusive Heizung und Frühstück, wenn das Frühstück im Entgelt enthalten ist)
  2. Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke einschließlich der Nebenleistungen ebenfalls dann, wenn das Entgelt für diese Nebenleistungen im einheitlichen Nutzungsentgelt enthalten ist

Ab 1.11.2018 bedeutet: Es kommt auf den Leistungszeitraum an. Bis zum 31.10.2018 wird der 13 %ige Steuersatz angewendet, ab 1.11. 2018 der neue „alte“ Satz von 10 %.

Das Datum der Rechnungslegung ist irrelevant.

Der Steuersatz von 13 % bleibt jedoch für zahlreiche andere Leistungen bestehen – z.B. für Kino, Schwimmbäder, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, künstlerische Umsätze, Blumen …

1. Juni 2018
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