Und 2025?

Die hohe Inflation und Geldentwertung der letzten drei Jahre haben den Gesetzgeber veranlasst, verschiedene Grenzen, Beträge usw. im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ab 1.1. 2025 anzupassen.

Man glaubt es kaum, aber nach mehr als 20 Jahren erfolgt eine Anpassung von Tagesgeldern (Diäten) und Kilometergeld. Das Tagesgeld für Inlandsreisen wird von 26,40 € auf 30,00 € erhöht (oder 2,50 € je angefangener Stunde). Nächtigungen können ohne Nachweis mit 17,00 €(!!) je Nacht vergütet werden. Das steuerfreie Kilometergeld beträgt künftig 0,50 € je Kilometer – für alle Fahrzeuge (PKW, Motorrad, Fahrrad)!

Mitfahrer werden mit 0,15 € je Kilometer berücksichtigt. Die Obergrenze bleibt unverändert bei 30.000 km pro Jahr für PKW und Motorrad sowie bei 3.000 km fürs Fahrrad.

1. Dezember 2024
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