Und ein Systembruch – die progressive Staffelung bei der Körperschaftsteuer

Die Einführung eines progressiven Steuersatzes im Bereich der Körperschaftsteuer ist ein Systembruch. Ab 2028 wird der Steuertarif bis zu einem Einkommen von 1 Mio. unverändert 23 % betragen, bei über 1 Mio. beträgt die Steuer aber 24 %.

Gruppenbesteuerung:

Es zählt das Gruppeneinkommen – was ein Nachteil sein kann.

1. August 2026
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