Hier gilt: Schutzkleidung, Spezialkleidung ist steuerlich absetzbar (Kochbekleidung, Arztmantel, Schlosseranzug, …)
Bekleidung, die üblicherweise auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit getragen werden kann, ist privat.
Bekleidung, die eine Art Uniform ist, kann steuerlich abgesetzt werden. Zweifel gibt es immer, wenn ein gewisser Zwang besteht: schwarzer Anzug oder Frack bei Orchestermitgliedern, gleiches Dirndl oder Tracht in der Gastronomie. Wenn diese Bekleidung allgemein erkennbar einen Uniformcharakter hat (besonders durch Aufschriften etc.), dann besteht eine Chance, diese Kosten bei der Steuer unterzubringen.