Gewerberechtssplitter

Verabreichung von Speisen und Getränken ausserhalb der Gastronomie

Lebensmitteleinzelhändler: bis zu acht Sitzplätze, einfache Speisen, Verkauf von Speiseeis, alkoholfreien Getränken und Bier

Bäcker: eigene Erzeugnisse als kalte oder warme Imbisse, Konditorwaren und Mehlspeisen, alkoholfreie Getränke und Bier in Dosen und Flaschen
Zuckerbäcker & Konditoren: wie Bäcker, aber auch Wein und offenes Bier

Fleischer: wie Bäcker, Zubereitung jedoch nur von Fleisch und Fleischwaren in einfacher Art

Autobusunternehmer: Verkauf und Ausschank von Getränken aus Flaschen und Dosen

Gratisausschank ist zulässig, wenn damit nicht geworben wird, keine zusätzlichen Hilfskräfte und keine eigenen Räume verwendet werden.

1. April 2016
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