Vereinfachte Errichtung einer GmbH

Der nächste Schritt zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung! 

Ab 2018 bis 2020 (befristete Geltungsdauer) kann eine GmbH vereinfacht errichtet werden. Die Errichtung kann ohne Notar und ohne Beglaubigung erfolgen, es ist allerdings eine elektronische Form notwendig, und die Einreichung zum Firmenbuch muss elektronisch erfolgen.

Möglich ist das für eine 1 Personen-GmbH:

  • Es gibt nur einen Gesellschafter, und dieser ist auch der einzige Geschäftsführer.
  • Das Stammkapital beträgt unverändert 35.000 Euro, es ist allerdings möglich, die Gründungsprivilegierung in Anspruch zu nehmen (nur 10.000 Euro Stammkapital – mit Aufstockungspflicht).
  • Der Gründungskostenersatz durch die GmbH darf maximal 500 Euro betragen.
  • Die Einzahlung des Stammkapitals wird durch ein Kreditinstitut geprüft. Dieses stellt die Identität des Geschäftsführers und Gesellschafters fest und übermittelt dem Firmenbuch eine Bankbestätigung, eine Ausweiskopie und die Musterzeichnung.
1. Juni 2017
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